Allgemeine Reisebedingungen für Pauschalreisen

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a BGB

(gültig ab 01.07.2018, ergänzt durch die Änderungen vom 1. Juli 2021 durch Artikel 3 des RSGEG)

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Die TG Languages GmbH, nachfolgen TG Languages, trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt TG Languages über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall der Insolvenz von TG Languages.
Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

Allgemeine Reisebedingungen für Pauschalreisen der Firma TG Languages GmbH

Sehr geehrter Reisender,

Entsprechend und ergänzend zu den Vorschriften für den Pauschalreisevertrag der §§ 651a bis y des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und den Artikeln 250 und 252 des Einführungsgesetz zum BGB (EGBGB) werden die nachfolgenden Reisebedingungen, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zustandekommenden Reisevertrages zwischen Ihnen– dem „Reisenden“, auch so genannt, wenn Sie z.B. für Ihr Kind buchen und gar nicht selbst die Reise antreten– und der TG Languages GmbH – nachstehend „TG Languages“- als Reiseveranstalter. Bitte nehmen Sie sich daher die Zeit, unsere Reisebedingungen vor Ihrer Buchungsorgfältig durchzulesen.

1. Buchung, Zustandekommen des Pauschalreisevertrags

1.1 Grundlage des Angebots von TG Languages und der Buchung des Reisenden sind die Reisebeschreibung der jeweiligen Reise und die Ergänzenden Informationen von TG Languages, soweit diese dem Reisenden bei der Buchung vorliegen.

1.2 Durch das Ausfüllen des Anfrageformulars kann der Reisende mit TG Languages Kontakt aufnehmen und sich ein Angebot erstellen lassen oder Fragen zu einem existierenden Angebot stellen. Falls er an derBuchung eines Angebots interessiert ist, erhält der Reisende ein Buchungsformular.

1.3 Durch das Ausfüllen und Abschicken des Buchungsformulars an TG Languages per Post oder Email bietet der Reisende TG Languages den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Reisende 7 Werktage gebunden. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich, welche durch Unterschrift auf dem Buchungsformular erteilt werden muss.

1.4 Bei jeder Buchung, unabhängig der Form, übermittelt TG Languages dem Reisenden unverzüglich eine den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechende Reisebestätigung, nebst dem Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a BGB, den Ergänzenden Informationen und unseren Allgemeinen Reisebedingungen. Weicht die Bestätigung von den Angaben des Buchungsformulars ab, worauf TG Languages den Reisenden hinweist, liegt ein neues Angebot vor, an welches TG Languages für 10 Tage gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebotszustande, wenn der Reisende innerhalb dieser Frist das Angebot ausdrücklich oder schlüssig durch (An-) Zahlung (siehe hierzu Ziffer 2 „Zahlung“) des Reisepreises annimmt.

1.5 Nimmt der Reisende eine Buchung für weitere Mitreisende vor, haftet er für all ihre vertraglichen Verpflichtungen wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrücklicheund gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.6 Bei Buchungen von Programmen für Praktikumsaufenthalten im Ausland gilt für den Vertragsabschluss:

1.6.1 Die Anmeldung zum Programm erfolgt in Schriftform, basierend auf einem auf die Anfrage zugeschnittenem Angebot.

1.6.2 Mit Eingang der Anmeldung der Teilnehmer kommt zunächst nur ein vorgeschaltetes und kostenpflichtiges Vertragsverhältnis über die Auswahl einer geeigneten Praktikumsstelle zustande. Die hierfür anfallende Einschreibegebühr beträgt derzeit 350,00 €. Nimmt der Teilnehmer das durch TG Languages konkret übermittelte Angebot einer Praktikumsstelle an, kommt der die Programmgebühr auslösende Vermittlungsvertrag zustande.

1.7 Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. über das Internet mit einer Buchungsmaske für das Buchungsformular) gilt für den Vertragsabschluss:

1.7.1 Die Ausgestaltung des elektronischen Buchungsformulars führt den Reisenden Schritt für Schritt durch den Buchungsprozess. Zum Ändern und Löschen der Eingabe stehen Korrekturmöglichkeiten zur Verfügung.

1.7.2 Der Reisende hat die Möglichkeit im Rahmen des Buchungsprozesses, das Buchungsformular und weitere Dokumente wie die Ergänzenden Informationen, das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einerPauschalreise nach § 651a BGB und die Allgemeinen Reisebedingungen herunterzuladen und abzuspeichern.

1.7.3 Durch das Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig buchen“ bietet der Reisende TG Languages den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Reisende 7 Werktage gebunden.

1.7.4 TG Languages sendet dem Reisenden unmittelbar eine elektronische Eingangsbestätigung.

1.7.5 Durch die Übermittlung des Buchungsformulars durch Betätigung des Buttons ergibt sich noch kein Anspruch auf das Zustandekommen eines Vertrages.

1.7.6 Der Vertrag kommt erst zustande, sobald dem Reisenden eine Reisebestätigung in Textform, d.h. gemäß § 126b BGB auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. in Papierform per Post oder elektronisch per Email), durch TG Languages zugegangen ist.

2. Zahlung

2.1 Als Reiseveranstalter ist TG Languages nach §651r Abs. 4 BGB verpflichtet, dem Reisenden einen Sicherungsschein auszustellen. Dieser Sicherungsschein zur Kundengeldabsicherung sichert den Reisepreis und eventuelle Rückreisekosten ab und wird dem Reisenden mit der schriftlichen Reisebestätigung zugestellt.

2.2 Nach Erhalt der Reisebestätigung nebst den weiteren unter 1.4 genannten Dokumenten und des Sicherungsscheins ist innerhalb von 10 Werktagen eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtreisepreises zuleisten. Die genaue Höhe ist bitte der Reisebestätigung und Rechnung zu entnehmen. Der verbleibende Restbetrag ist bis 32 Tage vor Abreise zu bezahlen. Bei Last-Minute Anmeldungen (weniger als 32 Tage vor Reisebeginn) ist die Zahlung bei Rechnungserhalt fällig.

2.3 Der Rechnungsbetrag ist gegenwärtig nur per Überweisung zu begleichen. TG Languages bittet den Reisenden, den Betrag nur nach Rechnungsstellung und Erhalt des Reisesicherungsscheins (siehe hierzu Ziffer 2.1) auf das folgende Konto zu überweisen:

Kontoinhaber:

TG Languages GmbH

IBAN: DE79 7007 0024 0042 4903 00

BIC: DEUTDEDBMUC

Kreditinstitut: Deutsche Bank

2.4 Leistet der Reisende die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfristen und -fälligkeiten, obwohl TG Languages die gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat, zur ordnungsgemäßen Leistungserfüllung bereit und in der Lage ist, und zu Gunsten des Reisenden kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht besteht, so ist TG Languages berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und vom Reisenden Rücktrittskosten gemäß den Ziffern 10.2 bis 10.6 zu erheben.

2.5 Für Teilnehmer der Auslandspraktikumsprogramme gilt: Mit Zugang der Teilnahmebestätigung wird die Einschreibegebühr für das vorgeschaltete Auswahlverfahren fällig (derzeit 350,00 €). Mit Annahme des Vermittlungsangebots durch den Teilnehmer wird die jeweilige Programmgebühr fällig, spätestens jedoch mit der Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen. Sowohl die Einschreibegebühr als auch die Programmgebühr sind durch den Teilnehmer nur zu leisten, wenn TG Languages dem Reisenden die in 1.4 aufgeführten Unterlagen übermittelt hat.

3. Preis, Leistungen

3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro (€). Der Reisepreis schließt gemäß Art. 250 § 3 Abs. 3 EGBGB Steuern und gegebenenfalls alle zusätzlichen Gebühren, Entgelte und sonstigen Kosten mit ein. Er setzt sich je nach Reise unterschiedlich zusammen und ist der jeweiligen Reisebeschreibung zu entnehmen.

3.2 Die Leistungsbeschreibung auf www.tg-languages.de sowie die Angaben in der Reisebestätigung sind für TG Languages bindend und bilden die Basis der vertraglich vereinbarten Leistungen. Bezüglich der Reiseausschreibung behält sich TG Languages in Übereinstimmung mit Art. 250 § 1und § 3 EGBGB ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibungen zu erklären, über die der Reisende vor Buchung informiert wird.

3.3 Generell gilt: Die Reisen sind nicht in all ihren Bestandteilen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität geeignet. Nähere Informationen erteilt TG Languages gerne auf Anfrage.

3.4 TG Languages garantiert die in der Buchungsbestätigung genannten Preise und verzichtet auf eine gesetzlich mögliche Preiserhöhung nach Vertragsabschluss.

4. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

4.1 Nach der EU-VO 2111/2005 verpflichten sich TG Languages, den Reisenden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren.

4.2 Steht die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, gibt TG Languages zunächst die wahrscheinlich durchführende Fluggesellschaft an und informiert danach den Reisenden entsprechend, sobald die ausführende Fluggesellschaft feststeht. Bei einem Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft informiert TG Languages den Teilnehmer hierüber umgehend.

4.3 Die von der EU-Kommission auf der Basis derEU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsichererFluggesellschaften ist auf der Internetseite der Europäischen Kommission abrufbar (https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de).

5. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

5.1 TG Languages informiert den Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt.

5.2 Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften, sowie eventuell erforderliche Impfungen. Nachteilige Konsequenzen, wie z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften hervorgehen, trägt der Reisende. Dies gilt nicht, wenn TG Languages nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

5.3 TG Languages haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde TG Languages mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, TG Languages hat eigene Pflichten schuldhaft verletzt.

6. Obliegenheiten des Reisenden

6.1 Der Reisende ist verpflichtet, TG Languages zu informieren, wenn ihm die notwendigen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein) nicht innerhalb der von TG Languages mitgeteilten Frist vorliegen.

6.2 Liegt ein Reisemangel vor, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reisende hat auftretende Mängel TG Languages unverzüglich anzuzeigen. Soweit TG Languages infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige durch den Reisenden nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.

6.3 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag nach § 651l BGB kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn TG Languages eine ihm vom Reiseteilnehmer vorgegebene angemessene Frist zur Abhilfe hat verstreichen lassen, ohne Abhilfezu leisten. Der Bestimmung einer Frist kommt keine Relevanz zu, wenn die Abhilfe unmöglich ist, durch TG Languages verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

6.4 Eine Geltendmachung von Ansprüchen in Textform wird empfohlen.

6.5 Im Zusammenhang mit Flugreisen sind Verlust und Beschädigungen von Reisegepäck sowie Verspätung nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige (Property Irregularity Report [PIR]) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung innerhalb 7 Tagen, bei Verspätung binnen 21 Tagen, nach Aushändigung zu erstatten. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige des Schadens besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustes.

6.6 TG Languages verweist auf die Beistandspflichtgemäß § 651q BGB, wonach dem Reisenden im Falle des § 651k Abs. 4 BGB oder aus anderen Gründen in Schwierigkeiten unverzüglich in angemessener Weise Beistand zu gewährleisten ist, insbesondere durch:

6.6.1 Bereitstellung geeigneter Informationen über Gesundheitsdienste, Behörden vor Ort und konsularische Unterstützung

6.6.2 Unterstützung bei der Herstellung von Fernkommunikationsverbindungen und Unterstützung bei der Suche nach anderen Reisemöglichkeiten.

6.7 Ansprüche verjähren gemäß § 651j BGB nach zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

Dabei bleibt § 651k Abs. 3 BGB unberührt.

7. Versicherung

7.1 Die von TG Languages ausgeschriebenen Reisepreise beinhalten keine Reiseversicherungen. Der Abschluss solcher Versicherungen wird dem Reisenden jedoch dringend empfohlen.

7.2 Sie können eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung, eine Reiseabbruch-Versicherung oder eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit (Reise-Krankenversicherung) über unseren Versicherungspartner, die HanseMerkur, abzuschließen. Einen Link zu deren Versicherungsangeboten- und Buchungsmaske finden Sie hier (Link zur Hanse-Merkur) oder auf unserer Webseite.

8. Leistungsänderungen

8.1 Änderungen von wesentlichen Reiseleistungen, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von TG Languages nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und die Grundbeschaffenheit der Reise nicht beeinträchtigen. Eine gesetzlich zulässige Reiseabsage wegen unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen sowie jede erhebliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung teilt TG Languages unverzüglich nach Kenntnisnahme mit.

8.2 Während des akademischen Jahres und im Sommer gibt es ‘bank holidays’ (öffentliche Feiertage) in Großbritannien. An diesen Tagen ist die Sprachschule geschlossen. TG Languages bittet den Reisenden zu beachten, dass diese Feiertage Auswirkungen auf das Kursprogramm haben. Für Wochen mit Feiertagen hat TG Languages Absprachen für Ersatzleistungen wie zusätzliche Kommunikationsstunden getroffen, die von Kurs zu Kurs variieren. Es werden weder Ermäßigungen noch Rückerstattungen aufgrund von diesen Änderungen gewährt, da bereits in der jeweiligen Reisebeschreibung vor Vertragsschluss auf diese Feiertage und die entsprechenden Auswirkungen hingewiesen wird.

8.3 Der Reisende ist bei einer erheblichen Vertragsänderung einer wesentlichen Eigenschaft der Reiseleistung (Art. 250 § 3 Abs. 1 EGBGB) dazuberechtigt, vom Vertrag zurücktreten oder an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise teilzunehmen, wenn TG Languages in der Lage ist, eine solcheReise aus dem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Gleiches gilt bei einer zulässigen Reiseabsage durch TG Languages wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl (siehe hierzu Ziffer 11).

9. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Der Reisende hat keinerlei Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Reisepreises, wenn er einzelne Reiseleistungen, zu deren ordnungsgemäßen Leistungserfüllung TG Languages bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch nimmt aus Gründen, die in seiner Verantwortung liegen. Als Ausnahme anzusehen sind dabei solche Gründe, die ihn nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. TG Languages bemüht sich in solchen Fällen stets um die Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

10. Widerruf, Rücktritt allgemein

10.1 TG Languages weist darauf hin, dass nach §§ 312Abs. 7, 312g Abs. 2 Sätze 1 und 9 BGB bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. durch Email oder Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern ausschließlich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte gelten, besonders das Rücktrittsrecht nach §651h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.

10.2 Vor Reisebeginn kann der Reisende demnach jederzeit vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber TG Languages unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.

10.3 Bei Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn oder Nichtantritt verliert TG Languages den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann TG Languages eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von TG Languages zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, welche die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

10.4 TG Languages hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, bemessen nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, dem erwarteten Erwerb durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen, sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:

bis 31 Tage vor Reiseantritt:
20%
vom 30. bis 21. Tag vor Reiseantritt:
30%
vom 20. bis 14. Tag vor Reiseantritt:
40%
vom 13. bis 7. Tag vor Reiseantritt:
50%
vom 7. Tag bis 4. Tag vor Reiseantritt:
60%
ab dem 3. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtanreise: 80%

10.5 Nach § 651h Abs. 2 Satz 3 BGB steht es dem Reisenden frei, TG Languages nachzuweisen, dass TG Languages überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als er der von TG Languages geforderten Entschädigungspauschale entspricht.

10.6 TG Languages behält es sich gleichermaßen vor, anstatt der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit TG Languages nachweist, dass wesentlich höhere Aufwendungen als die entsprechende Pauschale der Stornostaffelung entstanden sind. In diesem Fall ist TG Languages verpflichtet, die Höhe der geforderten abweichenden Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret anzugeben und zu belegen.

10.7 Ist TG Languages infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat TG Languages die Erstattung unverzüglich zu leisten, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung.

10.8 Entsprechend § 651e BGB kann der Reisende von TG Languages durch Mitteilung in Textform verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie TG Languages 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. TG Languages kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt.

10.9 Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Reisende gegenüber TG Languages als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. TG Languages darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und tatsächlich entstanden sind. TG Languages hat dem Reisenden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.

11. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

11.1 TG Languages kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

11.1.1 Eine etwaige Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von TG Languages beim Reisenden müssen in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung und in der Reisebestätigung angegeben sein.

11.1.2 TG Languages ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

11.1.3 Ein Rücktritt von TG Languages später als 34 Tage vor Reisebeginn ist unzulässig.

11.2 Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, hat TG Languages auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zu erstatten, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung.

12. Verhaltensbedingte Kündigung

12.1 TG Languages erwartet, dass der Reiseteilnehmer die Sitten, Gebräuche und Gesetze des Gastlandes respektiert. TG Languages kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reiseteilnehmer ungeachtet einer vorausgegangenen Abmahnung von TG Languages oder deren örtliche Vertreter nachhaltig stört oder wenn er sich derartig vertragswidrig verhält, dass es die sofortige Aufhebung des Vertrages rechtfertigt. Eine verhaltensbedingte Kündigung ist insbesondere dann möglich, wenn der Teilnehmer gegen die ihm bekannt gegebenen gesetzlichen Bestimmungen (insgesamt bezüglich Drogen, Alkohol und das Lenken von Kraftfahrzeugen), Regeln der Sprachschule oder Hausregeln der Gastfamilie oder anderen Unterkunftseinrichtungen verstößt.

12.2 TG Languages ist ferner zur fristlosen Kündigung des Vertrages nach Maßgabe folgender Regelungen berechtigt:

12.2.1 Wenn sich ergibt, dass der Schüler und/oder dessen gesetzlicher Vertreter schuldhaft falsche oder unvollständige Angaben über vertragswesentliche Umstände wie personenbezogene Angaben (Alter, Staatsangehörigkeit), Gesundheitsverhältnisse des Schülers, Essstörungen, gemacht haben oder schuldhaft ihrer vertraglichen Verpflichtung zuwiderhandeln, die vorgibt, TG Languages über Änderungen solcher Umstände unverzüglich zu unterrichten.

12.2.2 Die Kündigung ist nur zulässig, wenn TG Languages die entsprechenden Umstände bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren und wenn für das Entstehen der Rücktrittsgründe keine Verletzung vertraglicher Pflichten (insbesondere von Informationspflichten) durch TG Languages vorliegt oder mitverantwortlich ist.

12.2.3 Die verhaltensbedingte Kündigung setzt allgemein eine Abmahnung durch TG Languages oder deren Beauftragte voraus. Ein Verstoß oder das Fehlverhalten kann jedoch objektiv so schwerwiegend sein, dass auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Teilnehmers eine sofortige Kündigung des Vertrages ohne vorherige Abmahnung durch TG Languages gerechtfertigt ist.

12.3 TG Languages wird im Falle einer verhaltensbedingten Kündigung unverzüglich für die Rückbeförderung des Reiseteilnehmers sorgen. Die Mehrkosten für diesen Rücktransport fallen dem Reisenden zur Last. Bei einer berechtigten Kündigung bleibt der Anspruch von TG Languages auf den vereinbarten Gesamtpreis bestehen, jedoch erstattet TG Languages den Betrag zurück, den TG Languages selbst an Aufwendungen erspart oder der an TG Languages von örtlichen Partnern und Leistungsträgern zurückerstattet wurde. Hierzu erteilt TG Languages im Kündigungsfall eine nachprüfbare Abrechnung. Dem Schüler und/oder dessen gesetzlichen Vertreter bleiben Einwendungen gegen diese Abrechnung vorbehalten.

13. Beschränkung der Haftung

13.1 Die vertragliche Haftung von TG Languages ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.

13.2 TG Languages haftet, wenn und soweit die Ursache für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von TG Languages ist.

14. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat; Information über Verbraucherstreitbeilegung

Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Sätze. 2, 4–7 BGB hat der Kunde gegenüber TG Languages geltend zu machen. Die in § 651i Abs. 3 BGB aufgeführten vertraglichen Ansprüche des Reisenden verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.

15. Schlussbestimmungen

15.1 TG Languages weist darauf hin, dass TG Languages nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung zukünftig für den Reiseveranstalter verpflichtend wird, informiert TG Languages den Reisenden hierüber in geeigneter Form. TG Languages weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehrgeschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

15.2 Auf Verträge zwischen TG Languages und den Reisenden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

15.3 Sofern es sich beim Reisenden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Reisenden und TG Languages der Sitz von TG Languages.

15.4 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Reisebedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Reiseveranstalter:

TG Languages GmbH
Fraunhoferstr. 7
D-80469 München
Telefon: +49 (0) 89 12 03 80 91
E-Mail: info(at)tg-languages.de
Web: www.tg-languages.de


Geschäftsführerin: Theresia Greger
Eingetragen beim Amtsgericht München unter HRB 239289

Gültig ab Dezember 2021 (V5)